
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma clevergebucht.de Reisebüro UG ( haftungsbeschränkt ), im nachfolgenden airportvaletparken.de/parkenflughafen.berlin genannt.
§ 1 Geltung
Diese AGB gelten für die Leistungen und Angebote der Firma airportvaletparken.de Diese gelten ausschließlich – abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Sollten Bedingungen eines Angebots von diesen AGB abweichen, so wird es dem Kunden mitgeteilt. Dieser bestätigt sein Einverständnis mit seiner Unterschrift. Diese AGB gelten auch dann, wenn airportvaletparken.de in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Der komplette Angebotsumfang der Firma airportvaletparken.de ist freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst nach der Bestätigung seitens airportvaletparken.de zustande. Das Akzeptieren der AGB seitens des Kunden ist Voraussetzung eines wirksamen Vertragsabschluss zwischen airportvaletparken.de und dem Kunden. Die Mitarbeiter, oder div. andere Beauftragte der Firma airportvaletparken.de sind, soweit nicht anders vereinbart, keine gesetzlichen Vertretungsberechtigten. So kann z.b. ein Mitarbeiter nicht als Prokurist agieren.
§ 3 Mietvertrag und Valet-Service
Die Übergabe des Kundenfahrzeugs findet am Flughafen Berlin statt. Die im Buchungsvorgang angegebene Uhrzeit der Fahrzeugübernahme ist für beide Seiten verpflichtend. Der Kunde verpflichtet sich, mindestens 30 min vor Erreichen des Flughafens airportvaletparken.de zu kontaktieren, damit eine ordnungsgemäße Übergabe am Terminal stattfinden kann. airportvaletparken.de stellt dafür einen Mitarbeiter ab, der die Übergabe des Kundenfahrzeugs pünktlich annimmt. Bei nicht telefonischer 30 minütiger Voranmeldung oder Verspätung kann airportvaletparken.de die Annahme des Kundenautos verweigern und der Miet-und Valet-Vertrag wird mit 100% Gebühren storniert. Eine Auszahlung aus dem Miet-und Valet Vertrag ist ausgeschlossen. Mit der Übergabe kommt ein Valet – Parkvertrag zwischen airportvaletparken.de und dem Kunden zustande. Das Kundenfahrzeug wird auf direktem Wege auf das gesicherte Gelände von airportvaletparken.de gebracht. Dem Anbieter ist es gestattet, das Fahrzeug auf nahe gelegene Parkgelände zu überführen und zu parken.
Bei der Rückgabe des Kundenautos wartet ein Mitarbeiter von airportvaletparken.de max. 1 Stunde nach dem Ausstieg auf die Übergabe des Kundenautos. Die Ausstiegszeiten sind in der Flughafen App sichtbar und sind mit unserem Parksystem verbunden. Der Kunde ruft die angegebene Hotlinenummer nach Erhalt seines Gepäcks an und begibt sich direkt zum vereinbarten Treffpunkt. Sollte die inkludierte Servicezeit von einer Stunde überschritten werden, so wird der Kunde per SMS über die weitere Vorgehensweise informiert. Der Kunde hat dann 2 Optionen: den sofortigen Empfang des Kundenautos und der damit eingehenden Beendigung des Miet-und Valet-Vertrages oder die weitere Wartezeit, die mit € 49.- pro angefangene Stunde berechnet wird.
§ 4 Mietvertrag und Shuttle-Service
airportvaletparken.de bieten den Fluggästen des Flughafens Berlin die Möglichkeit ihr Fahrzeug gegen eine Gebühr (s. Preisliste) gesichert abzustellen und von airportvaletparken.de kostenlos eingerichteten Shuttle-Service zu nutzen. Durch die Buchungsbestätigung eines Stellplatzes seitens airportvaletparken.de kommt ein Mietvertrag zustande. Die Verwahrung und die Bewachung sind nicht Gegenstand des Vertrages. airportvaletparken.de übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen. airportvaletparken.de ist mit dem Vertragsabschluss, dem Kunden gegenüber eine Verpflichtung eingegangen, den Stellplatz für die gebuchte Dauer zur Verfügung zu stellen. Es besteht seitens des Kunden keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz, außer es handelt sich um eine Dauermiete. In diesem Fall wird dem Kunden ein fester Stellplatz zugewiesen. airportvaletparken.de ist es gestattet, das Fahrzeug auf das nahe gelegene zweite Gelände zu überführen und abzustellen. Darüber hinaus kann ebenfalls ein gebuchter Stellplatz im Parkhaus auf einer Freistelle untergebracht werden, wenn es nicht genügend Parkplätze oder andere Umstände dies veranlassen. Eine Erstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
airportvaletparken.de steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). airportvaletparken.de kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeuges eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von airportvaletparken.de bleiben hiervon unberührt.
airportvaletparken.de ist berechtigt, das Kundenfahrzeug nach Ablauf der Mietdauer von dem Betriebsgelände zu Lasten des Kunden zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.
Auf dem Betriebsgelände der airportvaletparken.de gelten die deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Gelände der airportvaletparken.de gilt das Tempolimit – Schritttempo. Die Verkehrszeichen haben seitens des Kunden, sowie seitens airportvaletparken.de beachtet zu werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten, sowie den Anweisungen der Firma airportvaletparken.de, der Mitarbeiter der airportvaletparken.de und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Die Kundenfahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen / Parkmöglichkeiten abgestellt werden. Hierbei hat der Kunde darauf zu achten, dass die Parkweise kein weiteres Fahrzeug beschädigt, oder behindert. Wenn nicht anders verordnet, hat der Kunde sein Fahrzeug auf den zugewiesenen Stellplatz zu stellen. Sollte das Kundenfahrzeug auf einen nicht zu gewiesenen Platz stehen, ist airportvaletparken.de dazu berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.
Ohne ausdrückliche Zustimmung ist es dem Kunden untersagt, sein Fahrzeug zu reparieren, zu waschen / reinigen, Flüssigkeiten vom Fahrzeug abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art ( insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren unnötig laufen zu lassen, sowie undichte Fahrzeuge mit abzustellen. Durch den Kunden verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich und ordnungsgemäß zu entfernen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von airportvaletparken.de ist ausschließlich für den Zweck der Leistungen und Angebote vorgesehen. airportvaletparken.de hat die Berechtigung, im gesonderten Fällen, das Abstellen des Kundenfahrzeugs zu verweigern bzw. vom Gelände zu entfernen. Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der airportvaletparken.de besitzt. Auf Wunsch von airportvaletparken.de ist der Kunde/Fahrer verpflichtet, seine Fahrerlaubnis vorzulegen. Sollte es einen berechtigten Verdacht geben, dass das Fahrzeug nicht versichert ist, so hat der Kunde auch diese Bescheinigung vorzulegen. Ist der Kunde dazu nicht in der Lage, hat airportvaletparken.de die Berechtigung, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
Das Rauchen ist ausschließlich nur auf die dafür markierten Flächen gestattet. Mit dem Mietvertrag eines Stellplatzes bietet airportvaletparken.de dem Kunden einen Shuttle-Service zum Berliner Flughafen ( BER ) mit max. 8 Personen ohne Aufpreis. Die Anzahl, sowie das Gewicht der Gepäckstücke ist gleich der Anforderungen der Charter- und Linienfluggesellschaften (innerhalb des kostenlosen Limits). airportvaletparken.de ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
Der Shuttle-Service richtet sich individuell auf die Abreise- und Ankunftszeiten des Kunden. Jedoch behält sich airportvaletparken.de vor, eine Sammelbeförderung durchzuführen, auch wenn im Einzelfall eine zumutbare Verzögerung für den Kunden auftritt (bis zu 30 min.) Im Normalfall erfolgt die Beförderung bis vor die Halle des Terminals, in dem der Kunde laut Buchung einchecken muss.
Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden im Zuge des Reservierungsverfahrens auf der Internetseite anzugeben. airportvaletparken.de haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VII. nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Berlin, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 120 Minuten vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-in-Zeit bei airportvaletparken.de den Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der Firma airportvaletparken.de seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für Verkehrsbedingte, nicht von airportvaletparken.de verschuldete Verzögerungen sind ausgeschlossen.
Der Shuttle-Service zwecks Rücktransports vom Berliner Flughafen ( BER ) erfolgt im Normalfall unmittelbar nach Eintreffen des Kunden. Der Kunde hat nach Erhalt seines Gepäcks airportvaletparken.de telefonisch zu kontaktieren, damit airportvaletparken.de ein Fahrzeug zur Abholung schicken kann. airportvaletparken.de behält sich unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen das Recht vor, stark alkoholisierte, oder randalierende Kunden nicht zu transportieren. Auf Wunsch des Kunden, kann airportvaletparken.de einen oder mehrere Kindersitze zur Verfügung stellen. Dieser Wunsch kann nach Buchungsbetätigung geäußert werden.
§ 5 Kfz-Dienstleistungen
airportvaletparken.de bieten dem Kunden während der Mietzeit des Stellplatzes zusätzliche Dienstleistungen an. U.a. kann der Kunde Dienstleistungen wie eine komplette Fahrzeugaufbereitung, Beulendoktor oder Scheibenreparaturservice hinzu buchen (s. Leistungsübersicht). Die zusätzlich gebuchten Dienstleistungen werden während der Abstellzeit von airportvaletparken.de Partnern durchgeführt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich mit der verbindlichen Buchung, den vereinbarten Preis zu zahlen.
Die angegebenen Preise von airportvaletparken.de sind Bruttopreise.
Der Kunde erhält die Rechnung direkt zu Beginn der Abstellzeit und ist komplett zu in Euro zu zahlen.
Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von airportvaletparken.de nicht annimmt, bleibt der vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an airportvaletparken.de verpflichtet.
§ 7 Rücktritt
Folgendes Rücktrittsrecht wird dem Kunden eingeräumt. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Innerhalb der Kündigungsfrist von 24 Std. vor dem Beginn der Mietzeit, ist der Rücktritt des Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt außerhalb der Frist, fällt eine Rücktrittspauschale von 50% des Gesamtbetrages an. Es steht dem Kunden frei, einen Nachweis zu liefern, dass airportvaletparken.de kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die maximale Höhe des Schadensersatz beträgt das vereinbarte Entgelt. Bei Nichtstornieren oder No-Show ( nicht Erscheinen zum vereinbarten Termin oder Uhrzeit ) und/oder wenn ein Mitarbeiter am Flughafen anwesend und auf Sie wartet, so ist dann die komplette Parkgebühr für das Valet Parken fällig.
Sollten sie den fälligen Betrag nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist ausgeglichen haben, behalten wir uns vor, den offenen Betrag einzufordern.
Wir sind berechtigt, Ihnen für die Mahnungen, die wir an Sie versandt haben, Mahngebühren zu berechnen.
§ 8 Haftung
Nach deutscher Gesetzgebung haftet airportvaletparken.de für Schäden, die vorsätzlich, oder grob-fahrlässig von Seiten airportvaletparken.de entstehen. Die Haftung gegenüber Unternehmer ist typischerweise begrenzt. Für den technischen Zustand während und nach der Standzeit haftet der Kunde. Sollte das Fahrzeug auf Grund eines Defekts nicht anspringen, muss der Kunde für Abhilfe sorgen. airportvaletparken.de hat die Möglichkeiten, Starthilfe u.a. Maßnahmen zu treffen. Nach gesetzlicher Bestimmung haftet airportvaletparken.de für eine schuldhafte Vertragsverletzung. In einem solchen Fall ist die Haftung von airportvaletparken.de auf den vorhersehbaren bzw. eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt: dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Haftung von airportvaletparken.de ausgeschlossen. Unabhängig der Schuldfrage, haftet der Kunde für alle Schäden und Folgeschäden eines technischen Defekts, dass durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von airportvaletparken.de verbrachte Fahrzeug verursacht wurden. Der Kunde tritt seine eigenen Ansprüche gegen dritte Parteien oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an airportvaletparken.de ab. Dies tritt in Kraft, sobald airportvaletparken.de ein Schaden entstanden ist. Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung von airportvaletparken.de für KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl ist bei einem gebuchten Parkplatz ausgeschlossen. Im Fall eines KFZ-Schadens wird die Reparatur in der eigenen Vertragswerkstatt fachgerecht durchgeführt.
airportvaletparken.de übernimmt keine Haftung für Schäden, die am Fahrzeug während des Überführungsprozesses entstehen, es sei denn, diese Schäden resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten unsererseits. Unfallschäden am KFZ des Kunden werden von airportvaletparken.de nur dann übernommen, wenn es sich herausstellt, dass der herbeigeführte Unfallschaden eindeutig und unmissverständlich durch das schuldhafte Fehlverhalten ( wie z.B. Missachtung der roten Ampel, oder Rechts vor Links Verstoß ) seitens des Mitarbeiters von airportvaletparken.de oder von Ihm beauftragte Unternehmen entstanden ist. Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist, oder jeder Unfallgegner seinen eingenen KFZ Schaden durch seine Kaskoversicherung abwickeln muss, so ist die Haftung durch airportvaletparken.de ausgeschlossen.
§ 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von airportvaletparken.de in Neuss, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
3. Gerichtsstand ist Neuss.